Ab 23. Dezember 2020 ist das neue Maklergesetz in Kraft.
Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser.
Die Änderungen betreffen nur den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern.
Bei der Neuregelung der Maklerprovision gibt es mehrere Optionen für den Makler. Die einseitige Interessenvertretung zugunsten des Verkäufers, die einseitige Interessenvertretung zugunsten des Käufers über einen Suchauftrag und die Doppelprovision mit paritätischer Teilung der Provision.
Die Maklerverträge bedürfen der Textform
Gem. § 656a BGB bedürfen beide Maklerverträge der Textform. Textform bedeutet nicht Schriftform! Es müssen keine Unterschriften geleistet werden. Es genügt, dass die Vertragserklärungen von Makler und Kunde (jeweils) auf einem Datenträger dauerhaft gespeichert werden können (z.B. E-Mail).
Hinweis: Die Textform für den Maklervertrag ergibt sich aus §656a und gilt demnach auch, wenn der Käufer kein Verbraucher ist.
Anwendungsfall: Doppelmakler mit Doppelprovision in paritätischer Teilung
Die zwischen dem Makler und Verkäufer vereinbarte Innenprovision ist maßgeblich für die Vereinbarung mit dem Käufer. Gemäß § 656c BGB muss die Provisionshöhe identisch sein.
Maklervertrag mit dem Verkäufer (Textform)
Der Makler unterbreitet in der Regel durch die Vorlage eines Maklerauftrags das notwendige Angebot, das der Verkäufer durch Unterschrift oder Bestätigung per Mail annimmt. In beiden Fällen ist das erforderliche Textformerfordernis erfüllt.
Maklervertrag mit dem Käufer (Textform)
Dem Kaufinteressenten sollte der Makler in Zukunft ebenfalls ein Angebot unterbreiten.
Dies könnte dadurch geschehen, dass der Makler in der ausgehenden E-Mail nach Anfrage (z.B. im Textbaustein Immobilienanfrage) sein Angebot innerhalb einer Bedingung formuliert.
Diese neue Bedingung von Propstack {% if doppelprovision %}
dient dazu, dass nur Kaufinteressenten von Wohnungen und Häusern diese Passage in der E-Mail oder im Rechtsformular sehen.
Die neue Bedingung
{% if doppelprovision %} Hier steht ein Text {% endif %}
ist sichtbar für Kaufinteressenten von
Wohnungen (Alle)
und
Häusern (Nur: Einfamilienhaus, Reihenhaus, Reihenmittelhaus, Reihenendhaus, Reiheneckhaus, Finca, Bungalow, Bauernhaus, Doppelhaushälfte, Villa).
Sie kann im Textbaustein und auch im Rechtsformular von Euch verwendet werden.
Textvorschlag für den Textbaustein Immobilienanfrage*
{% if doppelprovision and einheit.provision %}
Kaufinteressenten von Wohnungen und Häusern und Objekt mit der zusätzlichen Bedingung Außenprovision.
{% if doppelprovision and einheit.provision %}
Damit wir für Sie wegen dieser Immobilie tätig werden können, bitten wir Sie, unsere Beauftragung im nachfolgenden Formular zu bestätigen. Der Text hinter der 1. Checkbox lautet wie folgt:
Mir ist bekannt, dass es sich bei dem an meine E-Mail Adresse {{ kontakt.email }} zugesandten Exposé um ein provisionspflichtiges Angebot ({{ einheit.provision }} inkl. gesetzlicher MwSt.) der Firma {{ konto.name }} handelt, welches auf den Abschluß eines Maklervertrags mit mir gerichtet ist. Mir ist des weiteren bekannt, daß ich dieses Angebot durch Klick auf den untenstehenden Button „Senden und zum Exposé gelangen“ annehme, im Falle eines Kaufs der Immobilie durch mich oder eine mir zuzurechnende Person also Provision an die Firma {{ konto.name }} in der benannten Höhe zu zahlen habe. (Hinweis: Der Verkäufer zahlt an {{ konto.name }} in selber Höhe)*
{% endif %}
Analog für den Fall: Kaufinteressenten von Wohnungen und Häusern und ohne die Bedingung Außenprovision.
{% if doppelprovision %}
Hier steht ein Text
{% endif %}
Im Rechtsformular
Unter Verwaltung > Landing Pages sollte in der Checkbox "1. Provisionspflichtiges Angebot" diese Passage innerhalb der Bedingung {% if doppelprovision %}
ebenfalls angezeigt werden, damit der Kaufinteressent das Angebot des Maklers annehmen kann.
Bitte hier nur {% if doppelprovision %}
verwenden, da diese Checkbox ohnehin nur bei vorhandener Außenprovision angezeigt wird.
Textvorschlag für die Checkbox*
Mir ist bekannt, dass es sich bei dem an meine E-Mail Adresse {{ email }} zugesandten Exposé um ein provisionspflichtiges Angebot ({{ provision }} inkl. gesetzlicher MwSt.) der Firma {{ firma }} handelt
{% if doppelprovision %}
, welches auf den Abschluß eines Maklervertrags mit mir gerichtet ist. Mir ist des weiteren bekannt, daß ich dieses Angebot durch Klick auf den untenstehenden Button „Senden und zum Exposé gelangen“ annehme, im Falle eines Kaufs der Immobilie durch mich oder eine mir zuzurechnende Person also Provision an die Firma {{ firma }} in der benannten Höhe zu zahlen habe. (Hinweis: Der Verkäufer zahlt an {{ firma }} in selber Höhe)
{% else %}
.
{% endif %}
*
So könnte dann der Ablauf in der Praxis aussehen:
1. Nach Anfrage erhält der Kaufinteressent eine Exposé-Angebots-E-Mail z.B. mit dem Textbaustein Immobilienanfrage:
2. Klickt der Interessent "Objekt ansehen" gelangt er zum Rechtsformular. Bestätigt der Interessent das Angebot und die Widerrufsbelehrung im Rechtsformular, so kann er sich das vollständige Exposé sofort anschauen.
3. Der Makler erhält eine Bestätigung mit dem genauen Wortlaut der Checkboxen aus dem Rechtsformular. Diese wird in den Aktivitäten des Kaufinteressenten abgelegt.
4. Der Kaufinteressent erhält eine Bestätigungs-E-Mail ebenfalls mit dem genauen Wortlaut als E-Mail.
Ende: Der Maklervertrag wäre dann in Textform zustande gekommen.
*Wichtige Information zu den Textvorschlägen
Die Propstack GmbH stellt dem Nutzer Checkboxen mit Textvorschlägen zur Verfügung, die der Nutzer gegenüber seinen Vertragspartnern nutzen kann. Es steht dem Nutzer frei, diese Texte zu verwenden oder durch eigene Angaben zu ersetzen und/oder zu ergänzen.
Die Verwendung der Textvorschläge von Propstack geschieht auf eigenes Risiko des Nutzers. Aufgrund der Tragweite der Gesetzesänderung sollte der Nutzer die Vorgehensweise vor Verwendung regelmäßig durch seinen Rechtsanwalt auf die rechtliche Konsequenz hin überprüfen lassen.