Ihr habt die Möglichkeit über Propstack einen Maklerauftrag mit einem Verkäufer-Lead per E-Mail-Versand online abzuschließen.
Die Variable die zur Landing-Page des Online-Maklerauftrags führt heißt
{{ maklerauftrag_button }}
und schaut in der ausgehenden E-Mail so aus:
Voraussetzungen
Die E-Mail müsst Ihr an den Eigentümer richten und das Objekt muss in der E-Mail verknüpft sein.
Zusätzlich müsst Ihr im Objekt den Betreuer und Eigentümer verknüpfen.
Weiterhin müssen die vertragliche Eckdaten im Objekt erfasst sein wie
Objektnummer, Vermarktungsart und Objektart
Die Adresse des Objektes
Der vereinbarte Verkaufspreis
Die Auftragsart, das Startdatum
Die Innen- und Außenprovision.
Den eigentliche Vertrag könnt Ihr unter Verwaltung > Landing Pages > Maklerauftrag hinterlegen. Das Prinzip ist dem der Erstellung der Textbausteine identisch. Es wird mit den gängigen Variablen und If-Bedingungen gearbeitet.
Hier ist der Muster-Maklerauftrag-Texte mit Variablen, der von Propstack automatisch bereit gestellt wird. Hier wird auch zwischen Miete und Kauf unterschieden.
Maklervertrag
Auftraggeber / Auftraggeberin (AG)
{{ einheit.eigentumer.name }}, {{ einheit.eigentumer.adresse }}
Immobilienmakler
{{ konto.name }}, {{ konto.strasse }}, {{ konto.plz }} {{ konto.ort }}
Auftragsobjekt
{{ einheit.einheitennummer }}, {{ einheit.typ }} / {{ einheit.art }}, {{ einheit.adresse }}
Gewünschter {% if einheit.vermarktungsart == "Miete" %} Mietpreis {% else %} Kaufpreis {% endif %}
{% if einheit.vermarktungsart == "Miete" %}{{ einheit.kaltmiete }} {% else %}{{ einheit.preis }} {% endif %}
1. Maklerauftrag
Gegenstand des Maklerauftrages ist der Nachweis von {% if einheit.vermarktungsart == "Miete" %}Mietinteressenten {% else %} Kaufinteressenten {% endif %}bzw. die Vermittlung {% if einheit.vermarktungsart == "Miete" %}Mietvertragsabschlusses {% else %}eines Kaufvertragsabschlusses {% endif %} über das Auftragsobjekt.
2. Auftragsdauer
Der Auftrag beginnt am {{ einheit.auftragsbeginn }}{% if einheit.auftragsende %} und läuft bis zum {{ einheit.auftragsende }}{% endif %}.
Wird der Auftrag nicht unter Einhaltung einer Monatsfrist gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein Vierteljahr. Nach Ablauf eines Jahres bedarf dieser Auftrag einer schriftlichen Erneuerung.
3. Pflichten des Maklers, Angebotsbearbeitung
Der Makler verpflichtet sich,
a) zur fachgerechten, nachhaltigen Bearbeitung dieses Makler-Dienstleistungs-Auftrages unter Ausnutzung aller sich ergebenden Abschlusschancen, zur Erstellung eines marktüblichen Exposés, zur Koordination und Durchführung von Besichtigungsterminen mit potentiellen Interessenten.
b) den Auftraggeber über die Durchsetzbarkeit seiner Angebotsbedingungen aufzuklären.
c) auf Wunsch das Angebot der Öffentlichkeit über Internetportale, Presse etc. allgemein zugänglich zu machen.
d) das Auftragsobjekt anderen Maklern zur Mitbearbeitung anzubieten. Hierdurch entstehen dem AG keine zusätzlichen Provisionsansprüche.
Der Makler ist berechtigt, die dem Auftragsverhältnis zu Grunde liegenden Daten in elektronischer Form zu verarbeiten und zu speichern.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, {% if einheit.art_des_vermittlungsauftrages == 'Qualifizierter Alleinauftrag' %} a) während der Laufzeit des Auftrages keine Maklerdienste Dritter in Bezug auf das Auftragsobjekt in Anspruch zu nehmen noch die Immobilie eigenständig zu verkaufen. b) dem Makler alle für die Durchführung des Auftrages wichtigen Angaben vollständig und richtig zu machen sowie ihm unverzüglich alle dafür notwendigen bzw. vorhandenen Unterlagen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. {% elsif einheit.art_des_vermittlungsauftrages == 'Einfacher Alleinauftrag' %} a) während der Laufzeit des Auftrages keine Maklerdienste Dritter in Bezug auf das Auftragsobjekt in Anspruch zu nehmen. b) dem Makler alle für die Durchführung des Auftrages wichtigen Angaben vollständig und richtig zu machen sowie ihm unverzüglich alle dafür notwendigen bzw. vorhandenen Unterlagen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. {% elsif einheit.art_des_vermittlungsauftrages == 'Einfacher Maklervertrag' %} a) während der Laufzeit des Auftrages keine Maklerdienste Dritter in Bezug auf das Auftragsobjekt in Anspruch zu nehmen. b) dem Makler alle für die Durchführung des Auftrages wichtigen Angaben vollständig und richtig zu machen sowie ihm unverzüglich alle dafür notwendigen bzw. vorhandenen Unterlagen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. {% elsif einheit.art_des_vermittlungsauftrages == 'Sonstiger Auftrag' %} dem Makler alle für die Durchführung des Auftrages wichtigen Angaben vollständig und richtig zu machen sowie ihm unverzüglich alle dafür notwendigen bzw. vorhandenen Unterlagen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. {% endif %}
5. Pflichten nach GWG
Der Makler ist im Verlauf der geschäftlichen Beziehung zur Identifizierung und Überprüfung der Identität des Kunden nach dem Geldwäschegesetz (GwG) durch Vorlage des Personalausweises oder eines Lichtbildausweises verpflichtet. Das GwG sieht vor, dass der Makler die Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
6. Maklerprovision
{% if einheit.vermarktungsart == "Miete" %} Der Vermieter hat 2 Nettokaltmieten + 19 % MWSt. an den Makler zu zahlen. Mieter schulden Provision grundsätzlich nur dann, wenn ein Mietvertrag auf Nachweis / Vermittlung des Maklers wirksam abgeschlossen wurde. {% else %}{% if einheit.innenprovision and einheit.provision %}Der Verkäufer und der Käufer haben jeweils {{ einheit.innenprovision }} an den Makler zu zahlen.{% elsif einheit.provision %}Der Käufer hat {{ einheit.provision }} an den Makler zu zahlen.{% elsif einheit.innenprovision %}Der Verkäufer hat {{ einheit.innenprovision }} an den Makler zu zahlen.{% endif %} Verkäufer / Käufer schulden Provision grundsätzlich nur dann, wenn ein Grundstückskaufvertrag auf Nachweis / Vermittlung des Maklers wirksam abgeschlossen wurde. {% endif %}
7. Aufwendungsersatz
Der Anspruch auf Aufwendungsersatz entsteht nur, wenn der AG während der Auftragslaufzeit aus Gründen, die nicht vom Makler zu vertreten sind seine {% if einheit.vermarktungsart == "Miete" %}Vermietungsabsicht {% else %} Verkaufsabsicht {% endif %} aufgibt oder {% if einheit.vermarktungsart == "Miete" %}die Vermietung{% else %} den Verkauf{% endif %} erheblich erschwert ( z.B. Unstimmigkeiten bei Erben-/ Eigentümergemeinschaften, Verhinderung von Besichtigungen, Zwischeneintragungen im Grundbuch etc).
Der Makler hat Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Aufwendungen, die sich unmittelbar aus der Auftragsbearbeitung ergeben.
Der Aufwendungsersatz ist fällig mit Beendigung des Auftrages.
8. Sonstige Vereinbarungen
Der Aufwand für die Beschaffung von kostenpflichtigen Dokumenten, wie z.B. Grundbuchauszug, Katasterauskünfte, Flurkarten, Medienträger, Grundrissvermessung kann nach Vorlage der Rechnungen dem Makler durch den Auftraggeber erstattet werden.
Der Auftraggeber ist einverstanden, dass die vom Objekt angefertigten Fotos oder vom Auftraggeber überlassenen Fotos auch über das Auftragsende hinaus verwendet werden dürfen, bspw. für Referenzschreiben und auf der Makler-Homepage.
Hier eine weitere ausführlichere Version mit der Unterscheidung zwischen Miete und Kauf:
Maklervertrag für {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}Verkäufer{% else %}Vermieter{% endif %}
Zwischen
Auftraggeber{{ einheit.eigentumer.name }}, {{ einheit.eigentumer.adresse }}(im Folgenden {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}Verkäufer{% else %}Vermieter{% endif %})
und
Auftragnehmer
{{ konto.name }}, {{ konto.strasse }}, {{ konto.plz }} {{ konto.ort }}
(im Folgenden Makler)
wird folgender Maklervertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand {{ einheit.typ }}{% if einheit.art %} / {{ einheit.art }}{% endif %}
Der Auftraggeber ist Verfügungsberechtigter {% if einheit.typ == "Wohnung" %}der Wohnung{% elsif einheit.typ == "Haus" %}des Hauses{% elsif einheit.typ == "Grundstück" %}des Grundstücks{% else %}der Immobilie{% endif %} , in {{ einheit.adresse }}{% if einheit.flur %}, {{ einheit.flur }}{% endif %}{% if einheit.flurstueck %}, {{ einheit.flurstueck }}{% endif %} (nachfolgend „Vermittlungsobjekt“). Der {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}Verkäufer{% else %}Vermieter{% endif %} beabsichtigt, das Vermittlungsobjekt zu einem {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}Kaufpreis{% else %}netto Kaltmietepreis{% endif %}
von ca. {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}{{ einheit.kaufpreis }}{% else %}{{ einheit.kaltmiete }}{% endif %} zu {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}verkaufen{% else %}vermieten{% endif %}.
Der {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}Verkäufer{% else %}Vermieter{% endif %} beauftragt den Makler, für das Vermittlungsobjekt {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}Kaufinteressenten {% else %}Mietinteressenten{% endif %} nachzuweisen{% if einheit.vermarktungsart == “MIETE” %} oder einen Mietvertragsabschluss zu vermitteln{% endif %}. Der {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}Verkäufer{% else %}Vermieter{% endif %} erklärt, zur Erteilung dieses Maklerauftrags von etwaigen Miteigentümern und sonstigen Verfügungsberechtigten bevollmächtigt zu sein.
§ 2 Rechte und Pflichten des Maklers
(1) Der Makler darf weitere Vertriebspartner nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher oder textlicher Zustimmung des Verkäufers einschalten.
(2) Der Makler ist berechtigt, auch für den {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}Käufer{% else %}Mieter{% endif %} entgeltlich tätig zu werden, wenn er diese Tätigkeit auf den Nachweis beschränkt und den {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}Verkäufer{% else %}Vermieter{% endif %} insbesondere über die dortigen Entgeltsregeln zuvor schriftlich informiert. Jede Doppeltätigkeit verpflichtet den Makler zu strenger Unparteilichkeit.
(3) Der Makler verpflichtet sich, dem {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}Verkäufer{% else %}Vermieter{% endif %} von allen Umständen unverzüglich Kenntnis zu geben, die für dessen {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}Verkaufsentscheidung{% else %}Vermietungsentscheidung{% endif %} von Bedeutung sein können. Er wird den {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}Verkäufer{% else %}Vermieter{% endif %} in regelmäßigen Abständen über den Stand seiner Bemühungen unterrichten. Zu eigenen Nachforschungen ist er jedoch nur dann verpflichtet, wenn dies separat vereinbart wird.
(4) Der Makler verpflichtet sich, den Maklerauftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchzuführen. Er haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(5) Der Makler verpflichtet sich, hinsichtlich der im Rahmen dieses Maklervertrags erlangten Kenntnisse über das Vertragsobjekt und den {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}Verkäufer{% else %}Vermieter{% endif %} Verschwiegenheit zu bewahren.
§ 3 Rechte und Pflichten des {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}Verkäufers{% else %}Vermieters{% endif %}
(1) Der {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}Verkäufer{% else %}Vermieter{% endif %} verpflichtet sich, während der Dauer des Vertrages keine weiteren Makler zu beauftragen.
(2) Der {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}Verkäufer{% else %}Vermieter{% endif %} verpflichtet sich, den Makler unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder die Änderung der {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}Verkaufsabsicht{% else %}Vermietungsabsicht{% endif %}.
(3) Der {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}Verkäufer{% else %}Vermieter{% endif %} bevollmächtigt den Makler zur Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten, die Versicherungsunterlagen, Baugenehmigungsunterlagen und alle sonstigen behördlichen Akten, in denen das {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}Verkaufsobjekt{% else %}Vermietungsobjekt{% endif %} dokumentiert ist, ebenso zur Auskunftseinholung bei der Hausverwaltung. Er verpflichtet sich ferner, die nötigen Unterlagen, wie bestehende Mietverträge und - falls vorhanden- einen Energiepass dem Makler für die Dauer dieses Auftrags in Kopie zu überlassen sowie dem Makler und dessen Interessenten den Zugang zu dem Objekt zu gewähren.
(4) Weist der Makler einen {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}Kaufinteressenten{% else %}Mietinteressenten{% endif %} nach, der dem {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}Verkäufer{% else %}Vermieter{% endif %} bereits bekannt ist, obliegt es dem {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}Verkäufer{% else %}Vermieter{% endif %}, den Nachweis des Maklers schriftlich oder in Textform zurückzuweisen.
(5) Der {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}Verkäufer{% else %}Vermieter{% endif %} ist verpflichtet, vor Abschluss des Hauptvertrages beim Makler rückzufragen, ob dieser den Vertragsabschluss nachgewiesen oder vermittelt hat. Verletzt der {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}Verkäufer{% else %}Vermieter{% endif %} diese Pflicht, so kann er dem Makler nicht entgegenhalten, er habe von der Maklertätigkeit nicht rechtzeitig Kenntnis gehabt.
(6) Der {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}Verkäufer{% else %}Vermieter{% endif %} ist verpflichtet, den Makler vom Zustandekommen eines Vertrages unverzüglich zu benachrichtigen und ihm auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Vertrages zu übermitteln.
(7) Der {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}Verkäufer{% else %}Vermieter{% endif %} ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Maklervertrags erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Dritte weiter zu geben.
(8) Wird die Chance des Maklers, die Provision zu verdienen, infolge eines vertragswidrigen und schuldhaften Verhaltens des {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}Verkäufer{% else %}Vermieter{% endif %} vereitelt, hat der {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}Verkäufer{% else %}Vermieter{% endif %} Aufwendungsersatz nach den Bestimmungen dieses Vertrages zu leisten. Der Ersatz eines weiteren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.
§ 4 Maklerprovision
{% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}(1) Im Falle eines Verkaufs verpflichtet sich der Verkäufer, an den Makler eine Provision in Höhe von 3,00 % (schließt die geltende gesetzliche Umsatzsteuer mit ein) des Gesamtkaufpreises zu bezahlen. Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch des Maklers nicht. Lässt sich der Makler von beiden Kaufvertragsparteien (Verkäufer und Käufer) einen Maklerlohn versprechen, so beträgt die Provision 6,00 % des Gesamtkaufpreises, die Kaufvertragsparteien tragen in diesem Fall die Maklerprovision je zu gleichen Teilen.{% else %}(1) Im Falle einer Vermietung verpflichtet sich der Vermieter, an den Makler eine Provision in Höhe von 2 monatlichen Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer zu bezahlen. Im Falle eines Staffelmietvertrages gilt die Miete des ersten Jahrs als Berechnungsgrundlage.{% endif %}
(3) Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht und ist fällig mit Abschluss des voll wirksamen {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}Kaufvertrags{% else %}Mietvertrages{% endif %} mit dem von dem Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}Kaufvertrags{% else %}Mietvertrages{% endif %} erst nach Beendigung des Maklerauftrags, aber aufgrund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt. Den Parteien ist bekannt, dass im Anwendungsbereich des §§ 656b BGB von Gesetzes wegen eine zusätzliche Fälligkeitsvoraussetzung eingreifen kann.
{% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}(4) Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils an dem Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und Ähnlichem sowie die Übertragung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem in § 1 und in dem Erfassungsbogen genannten Zweck wirtschaftlich entspricht.{% endif %}
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Maklervertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende jederzeit gekündigt werden. Er endet nach 12 vollen Kalendermonaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.
(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder Textform.
§ 6 Aufwendungsersatz
Im Falle des § 3 Abs. 8 sowie in den Fällen, in denen der Makler diesen Maklervertrag aus wichtigem Grund kündigen konnte, kann er nach folgenden Absätzen den Ersatz seines Aufwands verlangen.
(1) Zum Aufwand des Maklers gehören vor allem die Kosten für Inserate, Exposés, sonstige Prospekte, die Einstellung im Internet, Hinweisschilder sowie sonstige konkrete für dieses Projekt aufgewandte Mittel. Nicht zum Aufwand gehören die allgemeinen Geschäftsunkosten des Maklers sowie seine eigene Arbeitszeit.
(2) Fahrten des Maklers und seiner Angestellten mit dem Kraftfahrzeug sind ggf. mit EUR pro Kilometer einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu entschädigen. Für die übrigen Auslagen wie Porto, Telekommunikationsdienstleistungen, Büromaterial und Zeitaufwand wird eine Pauschale von EUR pro Monat bestimmt. Dem Makler bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass seine konkreten Aufwendungen im Einzelfall höher waren. Dem Verkäufer steht es frei nachzuweisen, dass dem Makler im konkreten Fall niedrigere Aufwendungen als die Pauschale entstanden sind. Auf jeden Fall ist der Ersatz der Aufwendungen auf maximal % derjenigen Provision begrenzt, die dem Makler entgangen ist.
§ 7 Datenschutz
Der {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}Verkäufer{% else %}Vermieter{% endif %} willigt ein, dass der Makler Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet und nutzt und diese im erforderlichen Umfang an Interessenten übermittelt.
§ 8 Schlussbestimmungen, Textformklausel
(1) Ist der {% if einheit.vermarktungsart == “KAUF” %}Verkäufer{% else %}Vermieter{% endif %} Kaufmann, wird zwischen ihm und dem Makler als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Maklervertrag sowie Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten Hamburg vereinbart.
(2) Stillschweigende, mündliche, schriftliche oder sonstige Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrags davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrags.
Ablauf
Der Kunde erhält die E-Mail mit der Variable und gelangt darüber auf die Landingpage. Es empfiehlt sich dafür einen Textbaustein anzulegen.
{{ maklerauftrag_button }}
Auf der Landingpage sieht der Kunde die Eckdaten des Vertrages. Ist der Kunde kein Unternehmer, wird eine Widerrufsbelehrung eingeblendet. Ob der Kunde Unternehmer oder Verbraucher ist, kann von Euch über die Checkbox "Gewerblicher Kunde" im Kontakt gesteuert werden.
Weiterhin muss der Kunde über eine Checkbox dem "Maklervertrag" zustimmen.
Wird der Link "Maklervertrag" angeklickt, öffnet sich ein Modal-Fenster und zeigt den Vertragstext an.
Bestätigt der Kunde den Vertrag, erhaltet Ihr einen Nachweis in Textform in den Aktivitäten des Kunden.
Der Kunde erhält eine E-Mail mit dem Vertragstext, die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular. Auch diese ausgehend gesendete E-Mail wird in den Aktivitäten des Kunden hinterlegt.
Wichtiger Hinweis: Propstack bietet hier ein Tool, mit dem Online-Makleraufträge mit Verkäufern oder Vermietern von Immobilien geschlossen werden könnten. Es wird von Propstack an dieser Stelle dringend empfohlen, dass das gesamte Vorgehen und auch die Muster-Texte unbedingt mit einem Rechtsanwalt auf Rechtswirksamkeit hin überprüft werden sollte.